Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

 

 

1. Geltungsbereich

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der Waldliebe.Art, Dr. Kathrin Paszek, Steinstr. 38, D-71139 Ehningen (nachfolgend: „Waldliebe.Art“, „wir“, „uns“) gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie gegenüber Kunden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1. 2. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge mit dem Kunden über den Verkauf unserer Waren und Produkte, die über unseren Online-Shop unter „https://www.waldliebe.art“, zustande kommen. Diese AGB gelten nicht für Bestellungen außerhalb unseres Online-Shops.

1.3. Diese AGB gelten in unserem Verhältnis zum Kunden ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Kunden, wie zum Beispiel für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder die Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Der Geltung allgemeiner Bestell- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.4. Frühere getroffene Vereinbarungen und frühere Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese AGB aufgehoben.

1.5. Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen die Haftungseinschränkungen in diesen AGB für Unternehmer-Kunden, soweit diese AGB gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses von diesen AGB Kenntnis erlangt haben oder bereits hatten.

1.6. Die Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der Geltung dieser AGB.

 

2. Voraussetzungen für den Vertragsschluss

2.1. Waldliebe.Art beliefert Kunden nur dann, wenn diese eine Lieferadresse in Deutschland anbieten.

2.2. Soweit Bücher an Kunden verkauft werden, behalten wir uns entsprechend Art. 4 Abs. 5 S. 2 Verordnung (EU) 2018/302 (Geoblocking-VO) vor, ggf. unterschiedliche Preise für Kunden in bestimmten Gebieten anzuwenden, soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind (etwa über jeweils unterschiedliche einschlägige Buchpreisbindungsgesetze).

2.3. Bestimmte einzelne Artikel, insbesondere Merchandise, können nur dann bestellt werden, wenn mit gleicher Bestellung auch ein Kauf von Büchern erfolgt. In den jeweiligen Produktbeschreibungen ist festgehalten, ob ein Kauf der Artikel ausschließlich in Kombination mit Büchern erfolgen kann.

 

3. Vertragsschluss, Informationen zum Vertragsschluss

3.1. Der Kunde gibt durch seine Bestellung in unserem Online-Shop (durch Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“) ein verbindliches Angebot ab. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop selbst stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog (invitatio ad offerendum).

3.2. Im Onlineshop können Sie durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“ die Ware in Ihren Warenkorb legen und von dort aus über das Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ den Kaufvorgang einleiten. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten können Sie Ihre Angaben noch einmal überprüfen und mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich abschließen.

3.3. Die Abgabe des Angebots ist nur möglich, wenn der Kunde vorab ein Kundenkonto anlegt und sich damit in unserem Online-Shop registriert und der Kunde diese AGB im Rahmen des Bestellprozesses durch Setzen des Häkchens bei „Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen“ akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

3.4. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Übermittlung seines Angebots per E-Mail eine Bestätigung, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist.

3.5. Wir nehmen die Bestellung entgegen und bestätigen diese im Falle der Annahme der Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung in Textform gegenüber dem Kunden. Erst dadurch kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande. Sollte uns eine Annahme des Angebots nicht möglich sein, lehnen wir die Bestellung des Kunden innerhalb von 1 – 5 Arbeitstagen ab.

3.6. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht für den Kunden zugänglich gespeichert, jedoch im Rahmen der Bestellbestätigung per E-Mail übersendet.

3.7. Etwaige Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe eines Angebots durch Überprüfung des Angebots auf einer gesonderte Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.

3.8. Wir haben uns keinem Verhaltenskodex unterworfen.

 

4. Umfang der Lieferung oder Leistung, Liefer-/Leistungsfristen

4.1. Für den Umfang unserer Lieferung oder Leistung ist unser Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung im Online-Shop, letztverbindlich aber unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürften unserer Bestätigung in Textform. Beruhte unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf Angaben des Kunden (Daten, Zahlen, Abbildungen, Zeichnungen, etc.), so ist unser Angebot nur verbindlich, wenn diese Angaben zutreffend waren. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den Angaben des Kunden durchgeführt werden kann, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Kunde nicht bereit ist, die von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen.

4.2. Unsere Lieferungen sind frei von Sachmängeln, wenn sie den vereinbarten Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit und der Verwendung sowie den Vereinbarungen im Hinblick auf etwaiges Zubehör oder etwaige Anleitungen entsprechen.

4.3. Wir sind bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt.

4.4. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

4.5. Sobald uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, Warenlieferungen und sonstige von uns zu erbringende Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Unbeschadet bleibt unser Recht, von einzelnen bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn und soweit der Kunde innerhalb einer angemessenen Nachfrist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringt.

4.6. Lieferfristen und -termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Der Beginn der Lieferfrist sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.

4.7. Ist vereinbart, dass der Kunde Vorauskasse leistet, kann die Lieferung oder Erbringung der Leistung erst nach vollständigem Eingang der Vergütung bei uns erfolgen.

4.8. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere durch Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts, geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

4.9. Sofern wir für unsere Leistungserbringung ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben (d.h. wir haben vor Abschluss des Vertrages mit dem Kunden die dafür benötigten Liefergegenstände von unseren Lieferanten bestellt), stehen vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten/Subunternehmer mit den Lieferungen und Leistungen, die wir für die Ausführung benötigen. Sollte aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine solche richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung/Leistungserbringung nicht erfolgen, geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall zum Rücktritt von dem jeweils geschlossenen Vertrag berechtigt. Wir werden den Kunden unverzüglich über derartige Leistungshindernisse informieren und etwaig bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

4.10. Sind wir vertraglich zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen.

 

5. Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware zum Versand auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

6. Preise, Kosten

6.1. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist, bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020) von unserem Geschäftssitz in Ehningen. Sämtliche Preisangaben im Onlineshop enthalten den Preis inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer.

6.2. Soweit eine Bestellung im Einzelfall auf Kommissionsbasis (näher unten § 10) erfolgt, räumen wir einen Rabatt zu nachstehenden Konditionen ein:

Grundrabatt:             25 % bei Bestellung von mindestens 5 Exemplaren

Staffelrabatt:             28 % bei mindestens 8 Exemplaren

                                        30 % bei 10 oder mehr Exemplaren

Der Rabatt wird ausschließlich auf den Buchpreis und auf andere Waren der Bestellung gewährt. Ein Rabattgewährung findet nicht bei Käufen außerhalb einer Kommissionsbasis statt. Ein Rabatt wird darüber hinaus ausschließlich dann eingeräumt, wenn es sich beim Käufer nicht um Letztabnehmer i. S. d. § 2 Abs. 3 BuchPrG handelt.

6.3. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

6.4. Anfallende Versandkosten werden dem Kunden im Checkoutbereich in unserem Online-Shops ausgewiesen und können zudem unter https://www.waldliebe.art/sortiment jederzeit eingesehen werden.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Bezahlung von Bestellungen erfolgt per Rechnungsstellung.

7.2. Der Kaufpreis ist binnen 60 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen und die Zahlung gilt erst bei Eingang auf unserem Konto als erfolgt. 

7.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, dem Kunden Mahngebühren i. H. v. 5,00 EUR in Rechnung zu stellen. Zudem hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzen, insbesondere Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages oder Teilbetrages länger als 14 Tage in Verzug, verstößt der Kunde gegen die sich aus einem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder wird die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

7.4. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Genehmigung, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor.

8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritt; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

8.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

8.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die vorstehend genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8.5. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf unser Verlangen hin auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.6. Sofern die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von dessen Registrierung, z. B. in öffentlichen Registern im Land des Kunden, abhängig ist, sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Kunden zu bewirken. Der Kunde ist verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen.

 

9. Gewährleistung, Allgemeine Haftung 

9.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie für Rückgriffsansprüche aus § 445a BGB; für solche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.2. Zur Bestimmung der Mangelfreiheit der Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs geht, eine Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien, soweit solche bestehen, den objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB an die Sache vor.

9.3. Eine vorausgesetzte Verwendung der Sache im Sinne des § 434 Abs. 2 Ziff. 2 BGB setzt eine umfassende Information des Kunden über den von ihm geplanten Verwendungszweck vor Vertragsschluss, sowie unsere in dieser Kenntnis in Textform erklärte Zustimmung voraus.

9.4. Die von uns gelieferte Sache genügt den objektiven Anforderungen an die übliche Beschaffenheit im Hinblick auf die Haltbarkeit der Sache nach § 434 Abs. 3 S. 1 Ziff. 2, S. 2 BGB, wenn die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Fähigkeit hat, ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung zu behalten.

9.5. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Lieferung bestehen nach den folgenden Bestimmungen:

9.5.1. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

9.5.2. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

9.5.3. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle eines Mangels sind wir berechtigt, eine Nachlieferung davon abhängig zu machen, dass der Kunde uns die mangelhafte Sache sowie gezogene Nutzung Zug um Zug nach §§ 346 bis 348 BGB zurückgewährt. Eine Pflicht zur Rücknahme der ersetzten Sache besteht nicht.

9.5.4. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

9.5.5. Die Aufwendungen zur Nachbesserung oder Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt der Kunde.

9.5.6. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

9.6. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt zusätzlich Folgendes:

Die Mängelansprüche des Kunden, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so sind uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von vierzehn Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

9.7. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:

9.7.1. für Schäden, die auf

  • einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder
  • einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen

von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferungen oder Leistungen sind.

9.7.2. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Kardinalpflichten im Sinne der vorstehenden Ziff. 8.7.1 und 8.7.2 sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

9.7.3. Weiter haften wir für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) und für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.

9.8. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.9. Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.10. Schadensersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

9.11. Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen uns und dem Kunden Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Haftungsbeschränkungen (sowie die in den jeweiligen besonderen Leistungsbedingungen unter Verweis und Verweis bezeichneten Gewährleistungsbeschränkungen) auch gegenüber den Dritten.

9.12. Rechte des Kunden nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB für den Fall, dass der Kunde oder dessen weitere Abnehmer in einer Lieferkette in Anspruch genommen werden, bleiben nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen im Übrigen unberührt:

9.12.1. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die Aufwendungen für die Nacherfüllung erforderlich waren und er nicht gegenüber seinem Käufer nach § 439 Abs. 4 BGB die Nacherfüllung hätte verweigern oder auf billigere Weise nacherfüllen können.

9.12.2. Der Anspruch aus § 445a Abs. 1 BGB verjährt gemäß § 445b Abs. 1 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung durch uns an den Kunden. Diese Fristen gelten auch dann, wenn nach § 438 BGB eine längere Frist gelten würde.

9.12.3. Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Abs. 1 BGB bestimmten Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat, sofern im Verhältnis des Kunden zu dessen Käufer die Ansprüche noch nicht verjährt waren. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Sache dem Kunden abgeliefert haben.

 

10. Ergänzende Regelungen im Falle eines Kommissionsgeschäfts

Für ausgewählte Produkte wird im Onlineshop die Möglichkeit des Verkaufs auf Kommissionsbasis eingeräumt. Soweit der Käufer eine Bestellung auf Kommissionsbasis tätigt, gilt ergänzend das Folgende:

10.1. Wir (Kommittent) übergeben dem Kunden (Kommissionär) die bestellten Bücher zum Verkauf auf Kommission gem. §§ 383 ff. HGB. Die Lieferbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung. Das Verlustrisiko (z. B. durch Diebstahl, Brand oder sonstigen Untergang) trägt der Kommissionär ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Der Kommissionär verkauft die Bücher im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Kommittenten. Der Kommissionär ist verpflichtet, die Bücher in seinen Verkaufsräumen sichtbar anzubieten und auf Kundennachfrage aktiv auf die Titel hinzuweisen.

10.2. Ein eigenes Eigentumsrecht erwirbt der Kommissionär an den Büchern nicht; das Eigentum verbleibt bis zum Zeitpunkt des Übergangs an den Endabnehmer beim Kommittenten. Der Kommissionär ist berechtigt, das Eigentum an den Büchern für den Kommittenten an Endkunden zu übertragen. Alle Urheber-, Verlags- und sonstigen Schutzrechte an den Titeln verbleiben ausschließlich beim Kommittenten. Dem Kommissionär werden lediglich die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt, insbesondere das Recht, die Buchtitel, Cover-Abbildungen und Kurzbeschreibungen zum Zweck der Bewerbung in seinem Ladenlokal und Onlineshop zu verwenden.

10.3. Für den Verkauf an den Endkunden gelten die vom Kommittenten festgesetzten Endpreise gem. § 5 BuchPrG. Der Kommissionär ist nicht berechtigt, diese Preise ohne Zustimmung des Kommittenten zu verändern.

10.4. Die Provision des Kommissionärs errechnet sich abschließend aus der Differenz zwischen festgesetztem Endpreis und dem im Onlineshop im Rahmen der Kommissionsbestellung angezeigten Bestellpreis, ggf. unter Berücksichtigung nach § 6  eingeräumter Mengenrabatte. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags mit dem Endkunden und ist erst mit der jeweils nächsten Abrechnung (vgl. Ziff. 10.6.) fällig. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kommittenten sind ausgeschlossen.

10.5. Der Kommissionsvertrag wird für die Dauer von 6 Monaten beginnend mit der Auftragsbestätigung geschlossen und endet nach Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für die Vertragsdauer ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kommittenten insbesondere vor, wenn:

  • der Kommissionär mit einer Zahlung um mehr als 30 Tage in Verzug gerät und die Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung nicht leistet,
  • der Kommissionär das Kommissionsgut abredewidrig verwendet oder veräußert,
  • über das Vermögen des Kommissionärs ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Kommissionär seine gewerbliche Tätigkeit einstellt.

Nach Ende der Vertragsdauer sendet der Kommissionär nicht verkaufte Bücher binnen 14 Tagen möglichst in der ursprünglichen Verpackung an den Kommittenten zurück. Die Kosten des Rückversands trägt der Kommissionär.

10.6. Der Kommissionär erstellt erstmals nach 3 Monaten sowie zudem nach Ende der Vertragsdauer von 6 Monaten jeweils eine Abrechnung über verkaufte Exemplare, erzielte Erlöse und den Lagerbestand. Der sich ergebende Verkaufserlös abzüglich der Provision des Kommissionärs ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung an den Kommittenten zu zahlen. Der Kommissionär ist nicht berechtigt, gegenüber den Zahlungsansprüchen des Kommittenten abseits der Provisionsansprüche mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind vom Kommittenten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Der Kommittent ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von drei Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten des Kommissionärs Einsicht in die verkaufsrelevanten Unterlagen zu nehmen und den Bestand des Kommissionsguts zu prüfen oder prüfen zu lassen. Ergibt eine Bestandsprüfung eine nicht erklärbare Fehlmenge, hat der Kommissionär dem Kommittenten den festgesetzten Endpreis der fehlenden Exemplare abzüglich der vereinbarten Provision zu erstatten.

 

11. Sonstiges: Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache, salvatorische Klausel, anwendbares Recht

11.1. Der Kunde hat uns bei Registrierung eines Kundenkontos, jedenfalls aber unmittelbar vor Vertragsschluss die ihm von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übermitteln. Der Kunde hat uns zudem jederzeit über Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu informieren. Sollte uns aufgrund einer fehlenden, unrichtigen oder unvollständigen Meldung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Kunden ein Schaden entstehen, insbesondere aufgrund eines daraus folgenden Entfalls der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nach §§ 4 Ziff. 1 lit. b), 6a UStG, so ist uns der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ehningen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.

11.3. Vertragssprache ist deutsch. Bedienen sich die Parteien daneben einer anderen Sprache, hat der deutsche Wortlaut entsprechend der Vereinbarung Vorrang.

11.4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

11.5. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

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